Zwangsversteigerungen im Landkreis Nürnberger Land
Im Landkreis Nürnberger Land sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Nürnberger Land
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)7. Oktober 2026Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Feucht90537 FeuchtAmtsgericht Nürnberg169.000 €
- Einfamilienhaus, Garage, unbebautes Grundstück, Sonstiges20. Oktober 2026Einfamilienhaus, Garage, unbebautes Grundstück, Sonstiges in Rückersdorf90607 RückersdorfAmtsgericht Nürnberg1.500.000 €
- Reihenmittelhaus und Verkehrsfläche29. Oktober 2026Reihenmittelhaus und Verkehrsfläche in Röthenbach an der Pegnitz90552 Röthenbach an der PegnitzAmtsgericht Nürnberg329.000 €
- unbebautes Grundstück18. November 2026unbebautes Grundstück in Happurg91230 HappurgAmtsgericht Nürnberg2.500 €
- Ein-/Zweifamilienhaus mit zwei Garagen18. November 2026Ein-/Zweifamilienhaus mit zwei Garagen in Schwarzenbruck90592 SchwarzenbruckAmtsgericht Nürnberg486.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Nürnberger Land
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Nürnberger Land?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Nürnberger Land 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Nürnberger Land?
Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026 um 10:30: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Feucht, Amtsgericht Nürnberg.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Nürnberger Land zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Nürnberg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Nürnberger Land?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 329.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.